Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Allgemeine Fachhochschulreife erreicht.
Diese berechtigt
1. zur Aufnahme eines Bachelorstudiums an einer Hochschule (früher Fachhochschule) aller Fachrichtungen mit entsprechendem Praktikum
2. zum Besuch der Berufsoberschule, sofern eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren absolviert wurde. Dort kann die fachgebundene Hochschulreife, bei entsprechenden Kenntnissen einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife erlangt werden.
3. zur Ausbildung im gehobenen öffentlichen Dienst (Verwaltung des Bundes, der Länder und Kommunen, Polizei).