Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/ Pflegefachmann zu führen. Außerdem wird der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht.
Prüfungen: Es müssen drei schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung absolviert werden.